Der Notar

Stefan Preußner berät und begleitet Sie u.a. in allen notariellen Angelegenheiten.

Notarielle Anliegen

Notarielle Anliegen müssen für Sie nicht kompliziert sein. Unser Notar Stefan Preußner gestaltet und beurkundet Ihre Immobilienkaufverträge, Eheverträge und Testamente zuverlässig und rechtssicher. Hierbei wird er von seinem erfahrenen Team an hochqualifizierten Mitarbeitern tatkräftig unterstützt.

Sie möchten eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, verkaufen oder (z.B. an Ihre Kinder) verschenken? Der Notar ermittelt die Interessenlage der Vertragsparteien und zeigt beratend gangbare rechtliche Lösungswege auf. Sodann entwirft und beurkundet er den Kauf- oder Schenkungsvertrag und übernimmt die gesamte Abwicklung bis hin zur ordnungsgemäßen Eintragung aller Rechtsänderungen im Grundbuch. Er steuert und überwacht die Zahlung des Kaufpreises und übernimmt die notwendige Korrespondenz mit Banken, Behörden und Gerichten.

Auch bei sonstigen Anliegen, die eine Eintragung im Grundbuch erfordern – wie z.B. der Bestellung von Dienstbarkeiten –  steht der Notar Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

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Immobilien­recht

Beratung, Entwurf und Beurkundung von Kauf- und Schenkungsverträgen

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Sie wollen verhindern, dass Ihre wertvollen Vermögenspositionen nach Ihrem Tod quasi „zufällig“ – also nach der gesetzlichen Erbfolge – an Ihnen eventuell unliebsame Personen oder Institutionen fallen? Sie wollen vielleicht sicherstellen, dass zunächst Ihr Ehe- oder Lebenspartner abgesichert ist? Der Notar ermittelt mit Geduld und Sorgfalt Ihre Wünsche, berät und zeigt rechtlich tragfähige Gestaltungsmöglichkeiten auf. Sodann entwirft und beurkundet er Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag. Natürlich hilft der Notar Ihnen auch gerne bei weiteren erbrechtlichen Aspekten, wie z.B. der Beurkundung eines Pflichtteilsverzichts oder dem Antrag auf Erlass eines Erbscheins.

02

Erbrecht

Beratung, Gestaltung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen

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Oftmals erscheint frisch Verliebten der Gedanke, vor der Heirat einen „Ehevertrag“ zu schließen, beizeiten doch recht unromantisch. Dies kann man sicherlich auch gut nachvollziehen. Dennoch gibt es sehr gute Gründe, bereits im Vorfeld eine rechtlich verbindliche und belastbare Regelung für den – hoffentlich nie eintretenden – „Fall der Fälle“ zu treffen, damit es später nicht zu unnötigem Streit kommt. Keinesfalls muss hier aber stets gleich die berüchtigte „Gütertrennung“ vereinbart werden – so kann bspw. der gesetzliche Güterstand auch einfach dahingehend angepasst werden, dass lediglich einzelne, ausgewählte Vermögensgegenstände nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen. Letzteres kann – insbesondere z.B. bei aktiven Unternehmensbeteiligungen eines der Ehegatten / Lebenspartner – dessen spätere Erwerbs- und damit Existenzgrundlage sichern. Der Notar berät und unterstützt Sie selbstverständlich auch bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder bei der Stellung von Adoptionsanträgen.

03

Familien­recht

Beratung, Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsanträgen

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Der Notar berät Sie vor und bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, wie z.B. der GmbH, UG oder AG, zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen auf und entwirft sodann die notwendigen Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen und Wünsche. So lassen sich spätere Unstimmigkeiten oder sogar Streit unter den Gesellschaftern oftmals bereits im Vorfeld vermeiden. Auch die wichtigen Aspekte des späteren Ausscheidens eines Gesellschafters oder der Unternehmensnachfolge sollten keinesfalls vernachlässigt werden. Hier ist guter Rat – möglichst schon von Beginn an – wichtig und eine vorausschauende Gestaltung unabdingbar. Sie möchten ein Unternehmen kaufen oder verkaufen? Der Notar berät Sie gern und entwirft und beurkundet rechtssicher die notwendigen Kauf- und Abtretungsverträge. Auch bei Kapitalmaßnahmen oder einer Satzungsänderung ist der Notar gern behilflich. Zudem berät er Sie auch im Hinblick auf Personengesellschaften, wie z.B. die eGbR oder die KG und sorgt für die ordnungsgemäße Eintragung aller Rechtsänderungen im Handels- bzw. Gesellschaftsregister.

04

Gesellschafts­recht

Beratung und Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

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Wir alle hoffen, dass wir sie niemals brauchen werden. Doch spätestens, wenn man sie plötzlich dringend benötigt, etwa, weil ein nahestehendes Familienmitglied aus gesundheitlichen Gründen rechtlich selbst nicht mehr handeln kann, ist man heilfroh, wenn man sie hat: die sogenannten Vorsorgevollmachten. Sowohl in finanziellen, insbesondere aber auch in gesundheitlichen Angelegenheiten können Sie mit einer General- und Vorsorgevollmacht für die Ihnen nahestehenden Personen rechtswirksam gegenüber Banken und Behörden handeln, aber auch Ärzten und Klinikpersonal verbindliche Weisung erteilen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, in die Vollmacht eine sogenannte Betreuungsverfügung aufzunehmen, damit – falls doch einmal ein gerichtlich bestellter Betreuer erforderlich werden sollte – man im Vorfeld die betreffende Person selbst auswählen kann, z.B. ein Familienmitglied.

Zuletzt berät Sie der Notar natürlich auch im Hinblick auf Ihre Patientenverfügung, die er auf Wunsch für Sie entwirft und beurkundet.

05

Notfall­vorsorge

General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung

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Gern ist der Notar auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn Sie einmal behördlich oder gerichtlich anerkannte Beglaubigungen Ihrer Dokumente oder Ihrer Unterschrift benötigen. Aber auch bei der Titulierung von Ansprüchen hilft der Notar, z.B. bei der rechtssicheren Gestaltung und Beurkundung von Schuldanerkenntnissen nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung. So lassen sich langwierige und u.U. kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.

06

Sonstige notarielle Anliegen

Beglaubigungen, Forderungstitulierung usw.

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Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, also natürlichen und juristischen Personen. Häufig wird es mit dem Privatrecht gleichgesetzt, obwohl die Begriffe nicht synonym sind. Die Grundlage des Zivilrechts in Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Gegensatz dazu bezieht sich das öffentliche Recht auf Fälle, in denen eine der beteiligten Seiten Hoheitsgewalt ausübt.

Individuelles Anliegen?

Wir beraten sie gern.

Wissenswertes zum Notaramt

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und den Schutz des Unerfahrenen sorgen. Sie sind Träger eines vom Staat verliehenen öffentliches Amtes und ihnen sind hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Bei Rechtshandlungen, denen der Gesetzgeber eine hohe Bedeutung beimisst, hat er zu deren rechtlicher Wirksamkeit das Erfordernis der notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung angeordnet. Hierbei wird der Notar – stets unparteiisch – die Vertragsbeteiligten beraten, ihre Interessen angemessen berücksichtigen und durch rechtswirksame Vertragsgestaltung schützen.

Zu den Aufgabenbereichen des Notars zählen die Beratung, Gestaltung und Beurkundung u.a. in folgenden Angelegenheiten:

Im Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Kauf- und Schenkungs­verträge
  • sonstige Übertragungs­verträge, z.B. bei der Auseinandersetzung von Erbengemein­schaften oder im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgen­vereinbarungen
  • Grundschuldbestellung
  • Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungs- und/oder Teileigentum
Im Erbrecht
  • Testamente und Erbverträge
  • Pflichtteils­verzichts­verträge
  • Erbscheinsanträge

Im Familienrecht

  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgen­vereinbarungen
  • Adoptionsanträge

Im Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Kapitalgesellschaften, wie z.B. der GmbH, UG oder AG
  • Kauf und Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrages
  • Meldung aller Änderungen zum Handelsregister

Notfallvorsorge

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Titulierung von Ansprüchen

  • Gestaltung und Beurkundung von notariellen Schuldanerkenntnissen nebst Zwangsvollstreckungs­unterwerfung