Der Notar
Stefan Preußner berät und begleitet Sie u.a. in allen notariellen Angelegenheiten.

Sie möchten eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, verkaufen oder (z.B. an Ihre Kinder) verschenken? Der Notar ermittelt die Interessenlage der Vertragsparteien und zeigt beratend gangbare rechtliche Lösungswege auf. Sodann entwirft und beurkundet er den Kauf- oder Schenkungsvertrag und übernimmt die gesamte Abwicklung bis hin zur ordnungsgemäßen Eintragung aller Rechtsänderungen im Grundbuch. Er steuert und überwacht die Zahlung des Kaufpreises und übernimmt die notwendige Korrespondenz mit Banken, Behörden und Gerichten.
Auch bei sonstigen Anliegen, die eine Eintragung im Grundbuch erfordern – wie z.B. der Bestellung von Dienstbarkeiten – steht der Notar Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Familienrecht
Beratung, Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsanträgen
Wir alle hoffen, dass wir sie niemals brauchen werden. Doch spätestens, wenn man sie plötzlich dringend benötigt, etwa, weil ein nahestehendes Familienmitglied aus gesundheitlichen Gründen rechtlich selbst nicht mehr handeln kann, ist man heilfroh, wenn man sie hat: die sogenannten Vorsorgevollmachten. Sowohl in finanziellen, insbesondere aber auch in gesundheitlichen Angelegenheiten können Sie mit einer General- und Vorsorgevollmacht für die Ihnen nahestehenden Personen rechtswirksam gegenüber Banken und Behörden handeln, aber auch Ärzten und Klinikpersonal verbindliche Weisung erteilen. Gleichzeitig empfiehlt es sich, in die Vollmacht eine sogenannte Betreuungsverfügung aufzunehmen, damit – falls doch einmal ein gerichtlich bestellter Betreuer erforderlich werden sollte – man im Vorfeld die betreffende Person selbst auswählen kann, z.B. ein Familienmitglied.
Zuletzt berät Sie der Notar natürlich auch im Hinblick auf Ihre Patientenverfügung, die er auf Wunsch für Sie entwirft und beurkundet.
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, also natürlichen und juristischen Personen. Häufig wird es mit dem Privatrecht gleichgesetzt, obwohl die Begriffe nicht synonym sind. Die Grundlage des Zivilrechts in Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Gegensatz dazu bezieht sich das öffentliche Recht auf Fälle, in denen eine der beteiligten Seiten Hoheitsgewalt ausübt.