Sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Als Arbeitgeber können sich z.B. Fragen zu Themen der Betriebsverlagerung, der Betriebsübernahme, Entlassungen oder Differenzen mit dem Betriebsrat ergeben. Auch Fragen zu einzelnen Arbeitsverträgen, wie z.B. der Umgang mit erheblichen Krankheitszeiten, nicht ausreichender fachlicher Leistung, Fehlverhalten von Arbeitnehmern oder der Möglichkeit, sich von einzelnen Arbeitnehmern zu trennen, sind unser tägliches Geschäft. Wir vertreten Sie als Arbeitgeber selbstverständlich gerne vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Wir unterstützen Arbeitnehmer bei allen rechtlichen Fragen, z.B. in Kündigungsschutzprozessen, zur Beseitigung unberechtigter Abmahnungen, bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis, bei der Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsrückständen usw. Die Vertretung besonderer Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwerbehinderte, Elternzeitler, Schwangere, Betriebsräte etc.) gehört ebenso zu unserem Beratungsspektrum.
Bei einer Trennung ergeben sich Fragen, die sich – auch wegen der oft vorhandenen emotionalen Betroffenheit der Beteiligten – nicht ohne Beistand lösen lassen. Dabei sind vorrangig Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche, aber auch Sorge- und Umgangsrechtsfragen von Bedeutung. Daneben spielen die Voraussetzungen einer Ehescheidung sowie die Vermögensauseinandersetzung eine große Rolle. Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei allen rechtlichen Problemen, die mit einer Trennung bzw. Ehescheidung einhergehen. Dies schließt die Vertretung in gerichtlichen Verfahren ein. Daneben beraten wir auch in allen anderen Bereichen des Familienrechts.
Das Insolvenzrecht ist ein Rechtsgebiet, dass für den Fall des Eintritts der Insolvenz eines Schuldners sowohl die materiell-rechtliche Seite als auch die verfahrensrechtliche Seite zum Umgang mit bestehenden Gläubigerforderungen umfasst. Hauptsächlich geregelt ist das (nicht grenzüberschreitende) Insolvenzverfahren in der Insolvenzordnung (InsO) als Nachfolgerecht zur Konkursordnung. Hierin sind von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und den Eröffnungsgründen, über die Bestellung des Insolvenzverwalters, die Anfechtungstatbestände, die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle bis hin zur Restschuldbefreiung eine Vielzahl insolvenzrechtlicher Fragestellungen geregelt. Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen im Bereich des Insolvenzrechts, übernehmen die Forderungsanmeldung oder prüfen für Sie die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken für den Fall der Insolvenz Ihres Vertragspartners.
Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen gesetzliche Regelungen, welche vom Gesetzgeber als nicht derart erheblich qualifiziert werden, dass diese durch eine vom Strafgericht verhängte Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden müssten; in solchen Fällen kann die/der Betroffene(n) von einer Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden. Gegenstand einer Ordnungswidrigkeit sind häufig im öffentlichen Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Telefonieren mit dem Handy beim Führen eines Kraftfahrzeugs, Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten etc.; Ordnungswidrigkeiten können jedoch auch in anderen Rechtsbereichen wie beispielsweise bei Verstößen gegen Regelungen des Umweltrechtes auftreten. Wir vertreten Sie in einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit bzw. Verkehrsordnungswidrigkeit und legen für Sie im Bedarfsfalle Einspruch gegen den etwaig erlassenen Bußgeldbescheid ein. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in einem möglichen nachfolgenden gerichtlichen Verfahren.
Schadensrecht umfasst alle möglichen Ansprüche, die ein bestimmtes Schadensereignis betreffen Dabei geht es in der Regel um Schadensersatzansprüche und ggfs. um Schmerzensgeldansprüche. Allerdings können weitere Ansprüche (wie Vernichtungsansprüche, Gegendarstellungsansprüche, Beseitigungsansprüche usw. in Betracht kommen. Die Voraussetzungen sind je nach Schaden und Rechtsgebiet sehr unterschiedlich. So kann als Schaden beispielsweise ein Vermögensschaden, ein Sachschaden oder ein Personenschaden zu einem Schadensersatzanspruch führen. „Schaden“ stellt dabei eine unfreiwillige Einbuße an Vermögenswerten Rechtsgütern infolge eines bestimmten, von außen auf sie einwirkenden Ereignisses dar. Schadensrecht normiert in diesem Zusammenhang, welche Schäden in welchem Umfang von wem ersetzt werden müssen.
Bei einem Verkehrsunfall vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber der Kfz- Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder hohe Sachschäden bzw. Körperschäden mit dauerhaften Beeinträchtigungen eingetreten sind, sollten Sie auf anwaltlichen Rat und die durch eine Fachanwaltschaft nachgewiesenen besonderen praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse im Bereich der Unfallschadensregulierung nicht verzichten. Aber auch bei eindeutiger Haftung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unbedingt zu empfehlen. So ist die Schadensregulierung das tägliche Geschäft der Versicherer. Diese verfügen über ein Netz an Experten, auf das sie bei der Schadensregulierung zugreifen können, von Rechtsanwälten über technische und medizinische Sachverständige bis hin zu Reparaturwerkstätten, Fahrzeugvermietern u.a.m.. Für den Geschädigten ist ein Verkehrsunfallereignis dagegen eine Ausnahmesituation. Um in diesem Ausnahmefall auf Augenhöhe mit dem Versicherer agieren zu können, erkennt die Rechtsprechung die Kosten des Rechtsanwaltes regelmäßig als erstattungsfähige Schadensposition an. Die professionelle Schadenabwicklung durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt wird Ihnen viel Ärger und Zeit in der Auseinandersetzung mit der Versicherung ersparen und Ihnen zusätzlich bares Geld einbringen, da Ihr Rechtsanwalt für Sie ermittelt, welche Schadensersatzpositionen Ihnen neben dem offensichtlichen Sachschaden zustehen und nur berechtigte Abzüge zulassen wird. Neben der Verkehrsunfallabwicklung betreuen wir Sie selbstverständlich auch bei Bußgeldsachen und allen Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen. Wenn Sie wegen überhöhter Geschwindigkeit „geblitzt“ wurden oder Ihnen ein Rotlichtverstoß oder Handyverstoß angelastet wird, können teils hohe Bußgelder und unter Umständen auch eine Fahrverbot drohen. Wer wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss von Betäubungsmitteln, „Unfallflucht“ (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall mit Personenschaden belangt wird, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Zudem kann auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Maßnahmen in Bezug auf den Führerschein, z.B. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) zur Überprüfung der Fahreignung, können – auch unabhängig von einem Strafverfahren – von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. In all diesen Fällen können wir Ihnen Unterstützung durch einen spezialisierten Fachanwalt bieten.
Zivilrecht ist ein breites Feld im menschlichen Miteinander - und das ist der entscheidende Unterschied zu öffentlichem Recht und Strafrecht. Das Zivilrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, den natürlichen und den juristischen Personen. Die Bezeichnungen Zivilrecht oder Bürgerliches Recht werden im Sprachgebrauch oft synonym verwendet mit dem Begriff Privatrecht, auch wenn sich diese Begriffe nicht 1:1 decken. Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet das BGB - das Bürgerliche Gesetzbuch. Abgrenzung zum öffentlichen Recht: Hier tritt eine Seite mit Hoheitsgewalt und in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auf.
Bei der Regelung des Nachlasses ist es entscheidend, die Wünsche und Vorstellungen der Beteiligten möglichst genau zu erfassen, um bereits frühzeitig eine bestmögliche Gestaltung zu wählen. Durch eine rechtzeitige Beratung lassen sich spätere Unklarheiten und Konflikte vermeiden. Dabei beachten wir insbesondere auch gesellschaftsrechtliche und familienrechtliche Fragestellungen. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder unserem Kooperationspartner werden selbstverständlich auch die steuerlichen Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten berücksichtigt. Auch nach dem Eintritt des Erbfalls ist häufig eine Rechtsberatung hilfreich. Wir beantworten Ihre offenen Fragen und helfen dabei, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, falls erforderlich auch vor Gericht.
Wir beraten zu allen Rechtsfragen, die sich während des Lebenszyklus einer Immobilie ergeben. Unser Beratungsspektrum umfasst die Beratung beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken. Bei allen sich ergebenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Nutzung und Verwertung der Immobilie stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Auch bei unklaren Grundbucheintragungen, Unsicherheiten über Grundstücksgrenzen, Wegerechten, nachbarlichen Auseinandersetzungen usw. stehen wir Ihnen mit unserem Wissen zur Seite. Ferner beraten wir – außergerichtlich und gerichtlich – Makler und Ihre Kunden zu allen Fragen des Maklerrechts.
Im Mietrecht ist unser Beratungsangebot breit gefächert. Zu unseren Mandanten gehören Vermieter und Mieter von Gewerbeimmobilien, Grundstücken, Wohnimmobilien und Betreiberimmobilien. Wir unterstützen bei dem Entwurf und der Verhandlung von Mietverträgen und Nachträgen hierzu. Auseinandersetzungen im laufenden oder beendeten Mietverhältnis haben die unterschiedlichsten Streitpunkte; Schriftformprobleme bei langfristigen Mietverträgen, Wechsel der Vertragsparteien, Veräußerung des Objekts, Zahlungsverzug, Miethöhe, Laufzeiten, Mängel, Betriebskosten, Sicherheiten (z.B. Kautionen oder Mietbürgschaften) sind nur einige Beispiele. Schnittstellen zu anderen Bereichen des Immobilienrechts zählen ebenso zu unseren Beratungsschwerpunkten, z.B. Fragen des Ankaufs oder der Veräußerung der Immobilie oder auch die Begleitung von Sanierungen und Umbauten. Wir richten uns auf die Wünsche unserer Mandanten ein und verhandeln außergerichtliche Lösungen durch Nachträge oder Aufhebungsvereinbarungen. Wo nötig, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht.
Als Notare sind wir gleichzeitig Träger eines öffentlichen Amtes. Es obliegt uns bestimmte Rechtsvorgänge zu beurkunden, ein Beispiel hierfür sind Grundstücksgeschäfte. Aber auch weitergehende Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege nehmen wir gerne für Sie wahr. Auch wenn eine Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, die Hilfe eines Notars als fachkundige, neutrale Person in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise unterstützen wir Sie bei Fragen zur Testamentserrichtung, Patienten- oder Vorsorgevollmacht oder auch bei Erb- oder Familienverträgen. Zählen Sie auf unsere Erfahrung, unsere Expertise und Menschlichkeit.
Wir verteidigen Sie umfassend in allen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter, dem Jugendrichter, dem Schöffengericht oder der Strafkammer. Außerdem stehen wir Ihnen bei einer drohenden Untersuchungshaft, einer Wohnungsdurchsuchung, einer bevorstehenden erkennungsdienstlichen Behandlung oder anderen denkbaren behördlichen Maßnahmen zur Seite. Wir versuchen stets den Erlass eines Haftbefehls (Untersuchungshaft) zu vermeiden oder einen bereits erlassenen Haftbefehl im Rahmen einer Haftprüfung aufheben zu lassen. Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, empfehlen wir grundsätzlich, zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und keine Angaben zur Sache zu machen. Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass Sie selbst nicht wissen, welche Erkenntnisse und Beweismittel der Ermittlungsbehörde vorliegen und wie diese rechtlich einzuordnen sind. Dies können Sie jedoch durch einen Verteidiger vor einer Aussage erfahren, indem Ihr Verteidiger Akteneinsicht nimmt und die Akte, inklusive der vorliegenden Beweismittel, mit Ihnen bespricht. Anschließend kann gemeinsam entscheiden werden, welche Verteidigungsstrategie Erfolg verspricht und welche eigenen Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden sollen. Bitte bedenken Sie stets, dass Ihnen eine Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, damit es zu einer Verurteilung kommen kann. Es gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Unbedachte Angaben führen häufig dazu, dass die Strafverteidigung erheblich erschwert wird. Oft sind die gemachten Angaben aus Unkenntnis der Rechtslage bereits so nachteilig, dass eine Verurteilung nicht mehr abgewendet werden kann. Bitte überlassen Sie die Fertigung einer Stellungnahme daher Ihrem Verteidiger. Er wird Sie optimal beraten und auf ein faires Strafverfahren hinwirken. Sollte sich eine Verurteilung nicht mehr abwenden lassen, setzten wir uns für eine möglichst geringe Strafe ein und ermitteln alle für Sie sprechenden, strafmildernden Umstände, um nach Möglichkeit eine milde Strafe, z. B. unter Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung zu erreichen. Neben dem Erwachsenenstrafrecht sind wir häufig auch im Jugendstrafrecht tätig. Bei der Verteidigung von Jugendlichen ist es besonders wichtig, eine zukünftige, positive Entwicklungsmöglichkeit herauszuarbeiten und aufzuzeigen. Außerdem ist ein besonderes Einfühlungsvermögen in die Lebenssituation des Jugendlichen notwendig. Sollte Ihnen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen, Sie in Untersuchungshaft genommen werden oder sich bereits 3 Monate in Haft befinden, steht Ihnen ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, auf Kosten der Staatskasse, zu.
Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertragsverhältnis. Im Privatversicherungsrecht ergeben sich die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Streitigkeiten im Versicherungsrecht entstehen häufig, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistung ablehnt oder reduziert. In einem solchen Fall können wir Sie dabei unterstützen, ihre Ansprüche zu prüfen und gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.
Auf dem Gebiet des Wohnungseigentums ergeben sich für die Eigentümer sowie für die Verwalter häufig Rechtsunklarheiten. Wir sind sowohl mit der Perspektive der Eigentümer als auch der Verwalter vertraut und für beide rechtsberatend tätig. Falls Sie z.B. mit einer von der Eigentümerversammlung getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, sich mit Ihrem benachbarten Eigentümer Konflikte ergeben oder Sie als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Rechtslage oder sinnvoller Entscheidung unsicher sind, stehen wir zu Ihrer Verfügung. Außerdem beraten und vertreten wir regelmäßig Wohnungseigentümergemeinschaften gegen Dritte, z.B. Bauträger.
Die Zwangsvollstreckung ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlicher / privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner Fast jeder kann in die Situation als Gläubiger geraten, dass seine Forderung, die er mit einem Urteil gesichert hat, vom Schuldner nicht bezahlt wird. Es ist dann oft rasches Handeln gefragt. Die eigenmächtige Durchsetzung von berechtigten Forderungen ist lediglich in engen Grenzen erlaubt. In der Regel ist sie rechtswidrig. Deshalb ist anwaltliche Hilfe notwendig. Auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung sind unsere Rechtsanwälte mit großer Erfahrung langjährig tätig. Wir beauftragen für unsere Mandanten die zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung oder beantragen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, damit auf das Geldvermögen / anderes Vermögen des Schuldners zugegriffen werden kann. Ferner betreuen wir als Rechtsanwälte unsere Mandanten im Rahmen der Zwangsversteigerung wie auch im Teilungsversteigerungsverfahren. Sollte der Schuldner die Forderung nur in Raten begleichen können und der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden sein, so erstellen wir Tilgungspläne und überwachen diese selbstverständlich. Oftmals gelingt es uns, assistiert von zwei auf die Zwangsvollstreckung spezialisierten Sachbearbeitern, durch die Aufnahme von persönlichen Kontakten zum Schuldner diese zur Zahlung bereits gleich zu Beginn der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu bewegen. Wir bieten Ihnen an, Ihre bereits abgeschriebenen oder notleidenden Forderungen auf neue Vollstreckungsmöglichkeiten hin zu beurteilen.