Eine Kanzlei für alle Fälle.
Unsere spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälte entwickeln für Sie zügig maßgeschneiderte und fundierte Lösungen in den nachfolgenden Rechtsgebieten:
Sie möchten Ihr Anliegen gern persönlich besprechen?
Im Individual- und Kollektivarbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte zu Themen wie Betriebsverlagerungen, Entlassungen, Arbeitsverträgen und Kündigungsschutz. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei rechtlichen Anliegen zu Abmahnungen, Arbeitszeugnissen und Lohnrückständen sowie bei Fragen, die spezielle Arbeitnehmergruppen wie Schwerbehinderte oder Beschäftigte in Elternzeit betreffen.
Als Notare beurkunden wir öffentliche Rechtsvorgänge, etwa Grundstücksgeschäfte, und übernehmen Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Auch in Fällen, in denen keine gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung erforderlich ist, unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Testamenten, Patienten- oder Vorsorgevollmachten sowie Erb- und Familienverträgen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und fachliche Expertise in allen notariellen Angelegenheiten.
Notarielle Angelegenheiten
Beratung, Gestaltung und Beurkundung von Immobilien- und Unternehmenskaufverträgen, Testamenten, Eheverträgen und Vorsorgevollmachten
Bei der Nachlassregelung ist es wichtig, die Interessen aller Beteiligten präzise zu erfassen, um Konflikte zu vermeiden. Wir berücksichtigen dabei gesellschafts- und familienrechtliche Fragestellungen sowie steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Auch nach dem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite, um offene Fragen zu klären und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Rechtsfragen rund um Immobilien, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Grundstücken. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung, Nutzung und Verwertung von Immobilien und unterstützen Sie bei Grundbuchangelegenheiten, Grundstücksgrenzen und nachbarrechtlichen Konflikten.
Immobilienrecht
Beratung bei Erwerb, Verkauf und rechtlichen Fragestellungen rund um Immobilien.

Das Insolvenzrecht regelt die materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen bei der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Die Insolvenzordnung (InsO) definiert das Verfahren, einschließlich der Eröffnungsgründe, der Bestellung eines Insolvenzverwalters und der Restschuldbefreiung. Wir beraten Sie in allen Fragen des Insolvenzrechts, melden Forderungen an und prüfen Risiken im Zusammenhang mit der Insolvenz Ihres Vertragspartners.
Im Mietrecht beraten wir Vermieter und Mieter von Gewerbe- und Wohnimmobilien. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Verhandlung von Mietverträgen sowie bei Streitigkeiten, etwa zu Zahlungsverzug, Miethöhe oder Mängeln. Auch Fragen im Zusammenhang mit Ankäufen, Verkäufen oder Sanierungen gehören zu unseren Beratungsschwerpunkten. Unser Ziel ist es, außergerichtliche Lösungen zu finden – bei Bedarf vertreten wir unsere Mandanten jedoch auch vor Gericht.
Wir verteidigen Sie in strafrechtlichen Verfahren, einschließlich Hauptverhandlungen und bei drohender Untersuchungshaft. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, um sich vor unbedachten Angaben zu schützen. Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Im Jugendstrafrecht setzen wir uns für die positive Entwicklung des Jugendlichen ein. Bei einer drohenden Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr haben Sie gesetzlich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger auf Kosten der Staatskasse.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung, wenn Sie durch einen Unfall oder eine unerlaubte Handlung einen Schaden erlitten haben. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen, sei es im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen oder anderen Haftungsfragen. Zudem helfen wir Ihnen, wenn Sie selbst als Schädiger in Anspruch genommen werden und vertreten Ihre Interessen, um eine faire Lösung zu erzielen. Mit unserer Expertise setzen wir uns für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.
Schadensrecht
Durchsetzung / Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldforderungen.
Verkehrsrecht
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen.
Im Vertragsrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen. Ob Sie einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag oder eine Dienstleistungsvereinbarung abschließen – wir sorgen dafür, dass Ihre Verträge rechtlich einwandfrei und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen und setzen Ihre vertraglichen Ansprüche durch, ob vor Gericht oder durch eine effiziente außergerichtliche Lösung. Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre vertraglichen Beziehungen sicher und nachhaltig zu gestalten.


Ob Verkehrsverstöße, arbeitsrechtliche Ordnungswidrigkeiten oder wirtschaftsrechtliche Bußgeldverfahren – wir prüfen Ihren Fall, legen Einspruch ein und setzen uns für eine Aufhebung oder Reduzierung der Sanktionen ein. Drohendes Fahrverbot, hohe Geldbußen oder Eintragungen ins Register? Wir verteidigen Ihre Rechte mit Erfahrung und Durchsetzungskraft. Schnell, kompetent, effektiv – wir stehen an Ihrer Seite.
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Ob Streitigkeiten über Beschlüsse der Eigentümerversammlung, Konflikte mit Miteigentümern oder die Durchsetzung von Instandhaltungs- und Nutzungsrechten – wir sorgen für rechtssichere Lösungen. Auch bei der Prüfung und Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen stehen wir Ihnen zur Seite. Klar, durchsetzungsstark, lösungsorientiert – wir vertreten Ihre Interessen.
Wir bieten maßgeschneiderte rechtliche Beratung für Unternehmen, die in allen Phasen ihres Wachstums unterstützt werden wollen. Ob Gründung, Umstrukturierung oder die Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern – wir sorgen dafür, dass Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtlich abgesichert sind. Wir helfen bei der Gestaltung von Verträgen, der Optimierung von Gesellschaftsstrukturen und vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern und anderen Unternehmen. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen rechtlich zukunftssicher aufzustellen.
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, also natürlichen und juristischen Personen. Häufig wird es mit dem Privatrecht gleichgesetzt, obwohl die Begriffe nicht synonym sind. Die Grundlage des Zivilrechts in Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Gegensatz dazu bezieht sich das öffentliche Recht auf Fälle, in denen eine der beteiligten Seiten Hoheitsgewalt ausübt.